In vielen Fällen besteht über die gesetzliche Unfallversicherung ein Basisschutz – etwa bei einem Unfall während der Ausübung des Ehrenamts oder auf dem direkten Weg dorthin. Dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein:
Wer sich unsicher ist, kann bei seinem Träger nachfragen, ob eine gesetzliche Absicherung besteht oder eine freiwillige Anmeldung – etwa über die VBG – möglich ist. Für alle weiteren Fälle hilft eine private Unfallversicherung, die individuell gewählt werden kann und unabhängig vom Ehrenamt leistet.
Was passiert, wenn bei der Hilfeleistung aus Versehen fremdes Eigentum beschädigt wird oder jemand verletzt wird? Wenn keine Vereinshaftpflicht über die Organisation besteht, haftet die helfende Person persönlich – mit dem gesamten Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb unerlässlich. Sie schützt auch im Alltag und gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt.
Ein Unfall während des Ehrenamts kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der eigene Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Unfallrente greift nur bei mindestens 20 % Erwerbsminderung – und nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, auch bei Krankheiten oder psychischen Belastungen. Das Ehrenamt ist damit nicht der Grund, aber ein zusätzlicher Anlass, über die Absicherung nachzudenken.
Ein Ehrenamt ist unbezahlbar – umso wichtiger, dass Helferinnen und Helfer nicht auf den Folgen eines Missgeschicks sitzen bleiben. Wer rechtzeitig absichert, kann sich ganz auf das konzentrieren, was zählt: das Miteinander.
Peter Walloschek
Finanz- und Versicherungsagentur
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