Auch im bestorganisierten Betrieb ist nicht alles planbar. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann das existenzielle Folgen haben. Der Baustein Betriebsschließung unserer Multiline Firmenversicherung HDI Compact bietet genau dann die nötige Sicherheit: mit einem offenen und dynamischen Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern bei einer Schließung nach Einzelanordnung.
Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind. Es gilt ein offener, dynamischer Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern. Somit sind auch neu auftretende Krankheiten und Erreger versichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur ein Teil des Betriebes, eine Betriebsstätte oder eine Filiale betroffen ist. Sofern maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, besteht ebenfalls eine Leistungspflicht.
Das Ehepaar F. betreibt seit Jahren ein kleines Hotel. Die Säle des Hotels werden auch oft für Tagungen und Veranstaltungen vermietet. Nach einer Hochzeit erkranken sämtliche Gäste. Bei einigen werden Salmonellen festgestellt. Zur Folge schließt das Gesundheitsamt das Hotel für insgesamt sechs Tage bis zur erneuten Abnahme und Freigabe des Betriebes im Rahmen einer behördlichen Nachkontrolle.